22. Januar 2025

Streit um KI und Musik: GEMA fordert Lizenzgebühren von Suno

Die Diskussion um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in kreativen Prozessen erreicht einen neuen Höhepunkt. Die GEMA, die Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte, hat Klage gegen den KI-Audiogenerator Suno eingereicht. Welche Konsequenzen könnte dies für die KI-Industrie und die Musikschaffenden haben?

Die GEMA geht gegen KI-Musik vor

Die GEMA wirft Suno vor, ihren KI-Generator mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert zu haben – ohne Zustimmung der Urheber. Mit ihrer Klage beim Landgericht München will die Verwertungsgesellschaft Lizenzgebühren für die Nutzung von Musikwerken durchsetzen. Betroffen sind unter anderem bekannte Titel wie „Forever Young“ von Alphaville, „Atemlos“ von Kristina Bach und „Daddy Cool“ von Boney M. Laut der GEMA seien Melodien, Harmonien und Rhythmen dieser Stücke in den generierten Audios identifizierbar repliziert.

Tobias Holzmüller, Geschäftsführer der GEMA, sieht hierin eine Gefahr für die Existenzgrundlage menschlicher Künstler: „KI-Anbieter nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne Zustimmung und profitieren finanziell davon.“ Die Pro-Variante von Suno bietet Nutzern für 10 US-Dollar monatlich Credits zur Generierung von Audiotracks – eine Dienstleistung, die zunehmend in Konkurrenz zu menschlich geschaffener Musik tritt.

Ein Fall für Rechtsklarheit

Mit ihrer Klage will die GEMA nicht nur die Lizenzierung durchsetzen, sondern auch rechtliche Klarheit schaffen. Die Verfügbarkeit von KI-Apps in Deutschland ermöglicht es der GEMA, den Gerichtsstand frei zu wählen – ein Grund, warum die Klage in München eingereicht wurde. Bereits 2024 hatte die GEMA gegen OpenAI in München geklagt, damals wegen Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Texten. Doch die rechtliche Lage bleibt unklar. Eine 2019 ins Europarecht und deutsche Urhebergesetz aufgenommene Ausnahmeregelung erlaubt das Training von KI mit urheberrechtlich geschützten Werken unter bestimmten Voraussetzungen. Ob diese Regelung auf den aktuellen Fall anwendbar ist, wird kontrovers diskutiert – auch über die Landesgrenzen hinaus. In den USA ist das Thema ebenfalls brandaktuell.


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