Die Europäische Kommission hat mit ergänzenden Leitlinien zum AI Act eine wichtige Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden geschaffen. Doch wie wirken sich diese neuen Vorgaben konkret aus?
Strengere Regeln für KI – Was ändert sich?
Mit der KI-Verordnung setzt die EU auf eine technologieoffene Regulierung, die jedoch viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Unternehmen stehen dadurch vor der Herausforderung, ihre KI-Systeme rechtskonform zu gestalten. Die neuen Leitlinien sollen hier Abhilfe schaffen, indem sie Beispiele und Erläuterungen liefern, um die Anwendung der Vorschriften zu erleichtern.
Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung für die Gesellschaft, desto strenger die Auflagen. Einige Regeln, wie das Verbot bestimmter KI-Praktiken oder die Pflicht zur KI-Kompetenz, gelten bereits seit dem 2. Februar 2025. Die vollständige Umsetzung aller Vorschriften muss bis spätestens 2. August 2026 erfolgen.
AI Act sorgt für Unsicherheit – die Leitlinien sollen helfen
Besonders umstritten ist Artikel 5 der KI-Verordnung, der bestimmte KI-Praktiken untersagt. Doch in der Praxis bleibt oft unklar, wann eine Anwendung tatsächlich unter dieses Verbot fällt. Unternehmen müssen daher gezielt Maßnahmen ergreifen, um ihre KI-Produkte rechtssicher zu gestalten – etwa durch transparente Nutzerinformationen oder strikte Nutzungsbeschränkungen.
Da die Abgrenzung zwischen verbotenen und noch zulässigen Hochrisiko-KI-Systemen oft schwierig ist, sorgen die offenen Formulierungen der Verordnung für Unsicherheiten. Viele Betreiber von KI-Anwendungen fragen sich, wie sie ihre Systeme korrekt einordnen und welche Maßnahmen notwendig sind, um regulatorische Risiken zu minimieren.
EU-Leitlinien als Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden
Die EU-Kommission hat erkannt, dass Unternehmen und Behörden eine praxisnahe Orientierung benötigen. Daher bieten die 140 Seiten umfassenden Leitlinien zahlreiche Beispiele, um unterschiedliche Anwendungsszenarien verständlicher zu machen.
Obwohl die Leitlinien noch nicht förmlich angenommen wurden – da die Übersetzung in alle EU-Amtssprachen noch aussteht – können Unternehmen sie bereits nutzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung besser zu verstehen. Sie sind zwar nicht rechtlich bindend, werden jedoch von den Aufsichtsbehörden als Grundlage für die Durchsetzung der Vorschriften herangezogen. Für Anbieter, Betreiber und Nutzer von KI-Systemen bedeutet dies: Jetzt handeln und sich frühzeitig mit den konkreten Anforderungen auseinandersetzen. Nur so lassen sich mögliche Verstöße gegen die neuen EU-Vorgaben vermeiden.