Am 1. August 2024 tritt die neue EU-Verordnung für Künstliche Intelligenz (AI Act) in Kraft, die umfassende Regeln und Einschränkungen für den Einsatz von KI-Technologien festlegt.
Die neue Verordnung des EU-Parlaments umfasst insgesamt 144 Seiten und wird den Einsatz von KI in Europa erheblich beeinflussen. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Hauptpunkte der Verordnung
- Inkrafttreten: Die Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.
- Verbote und Einschränkungen: Ab dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken wie Social Scoring verboten. Ebenfalls wird der Einsatz biometrischer Fernüberwachungssysteme zur Strafverfolgung in öffentlichen Räumen ab Februar 2025 untersagt.
- Umsetzungsfristen: Die Mitgliedsstaaten müssen bis zum 2. August 2025 Durchführungsgesetze erlassen und Marktüberwachungsbehörden benennen.
- Marktüberwachungsbehörden: Diese Behörden müssen unabhängig, unparteiisch und unvoreingenommen sein. Sie benötigen ausreichende technische, finanzielle und personelle Ressourcen.
Herausforderungen und Anforderungen
Die neuen Regelungen stellen hohe Anforderungen an die Mitgliedsstaaten und deren Behörden. Besonders in Deutschland wird befürchtet, dass es zu einem Kompetenz-Wirrwarr kommen könnte. Datenschutzbeauftragte und Branchenverbände betonen die Notwendigkeit einer zentralen Instanz, die nicht nur den Datenschutz, sondern auch den Nutzen von innovativen KI-Anwendungen im Blick hat.
Bedeutung für die Industrie
Softwarefirmen und Cloud-Anbieter müssen sich auf diese neuen Regelungen einstellen. Besonders für Unternehmen, die Lösungen für Bereiche wie Strafverfolgung, Justizverwaltung und Migrationskontrolle entwickeln, sind klare Zuständigkeiten und einheitliche Regeln essenziell. Die Verordnung soll die Investitionen in sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme fördern und sicherstellen, dass KI-Technologien zum Nutzen der Gesellschaft eingesetzt werden.