Kurz gesagt: Ein Grundsatzpapier des Projekts „Plattform Privatheit“ widerspricht der Annahme, weniger Datenschutz führe automatisch zu mehr Innovation. Statt pauschaler Deregulierung empfehlen die beteiligten Wissenschaftler datenschutzfreundliche Technologien, digitale Souveränität und gezielte Entlastungen für Start-ups und KMU.
Datenschutz gilt in Debatten über Europas digitale Wettbewerbsfähigkeit häufig als möglicher Bremsfaktor. Doch ist eine Lockerung der bestehenden Standards tatsächlich notwendig, damit europäische Unternehmen innovativer werden können? Ein unter Federführung des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) und der Universität Kassel erarbeitetes Grundsatzpapier kommt zu einem anderen Ergebnis.
Die Autoren um Michael Friedewald vom Fraunhofer ISI und Alexander Roßnagel, Hessens Beauftragten für Datenschutz und Professor an der Universität Kassel, halten die verbreitete Annahme „weniger Datenschutz bedeutet mehr Innovation“ für empirisch nicht haltbar. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei demnach nicht die zentrale Ursache für Innovationshemmnisse. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten keinen generellen Einbruch bei Innovationen infolge der Regulierung festgestellt.
Bürokratie trifft kleinere Unternehmen stärker
Probleme sehen die Forscher dennoch. Große Digitalkonzerne könnten regulatorische Anforderungen meist vergleichsweise gut bewältigen. Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen seien dagegen stärker durch bürokratischen Aufwand und Rechtsunsicherheit belastet.
Statt Datenschutzvorgaben grundsätzlich abzubauen, empfiehlt das Papier deshalb gezielte Entlastungen. Pflichten sollten konsequenter am tatsächlichen Risiko der jeweiligen Datenverarbeitung ausgerichtet werden. Gleichzeitig könnten Hersteller von Standard-Software stärker in die Verantwortung genommen werden.
Auch bei Künstlicher Intelligenz und datengetriebenen Geschäftsmodellen widersprechen die Autoren der Vorstellung, möglichst große Datenmengen seien automatisch ein wirtschaftlicher Vorteil. Entscheidend seien vielmehr Qualität, Passgenauigkeit und Exklusivität der verwendeten Trainingsdaten.
Datenschutz als europäisches Qualitätsmerkmal
Nach Einschätzung der Wissenschaftler sollten Grundrechte und Innovationspolitik nicht als Gegensätze betrachtet werden. Gerade in sensiblen Bereichen wie Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen oder Verwaltung könne verlässlicher Datenschutz Vertrauen schaffen und damit zu einem Wettbewerbsfaktor werden.
Um Europas Abstand zu den USA und China nicht weiter wachsen zu lassen, schlägt die „Plattform Privatheit“ unter anderem eine stärkere Förderung dateneffizienter KI-Verfahren vor. Hinzu kommen Reallabore zur risikofreien Erprobung neuer Technologien sowie mehr Rechtssicherheit für Forschung und Entwicklung.
Der Ansatz verschiebt damit die Debatte: Nicht möglichst geringe Datenschutzstandards sollen Europas digitale Wettbewerbsfähigkeit sichern, sondern eine Kombination aus technologischer Qualität, Rechtssicherheit und Vertrauen. Grundrechtskonforme digitale Lösungen könnten auf diese Weise zu einem international anerkannten Qualitätsmerkmal europäischer Technologie werden.
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