21. August 2024

Microsoft nutzt Nutzerdaten für KI-Training: Datenschutz und Opt-in im Fokus

Microsoft plant, Nutzerdaten für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden – doch der Weg dorthin ist umstritten.

Microsoft hat in einem aktuellen Blogbeitrag angekündigt, Nutzerdaten von Diensten wie Bing, Copilot und Microsoft Start zukünftig für das Training seiner generativen KI-Modelle zu verwenden. Diese Entscheidung soll dazu beitragen, die KI-Modelle durch reale Nutzerinteraktionen zu verbessern und so inklusivere und relevantere Produkte zu entwickeln. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Analyse von Nutzerbewertungen, wie Daumen-hoch oder Daumen-runter, die dazu beitragen sollen, die Qualität der generierten Antworten zu optimieren.

Ein weiteres Ziel des Trainings ist es, dass die Modelle lokale Referenzen und umgangssprachliche Ausdrücke besser verstehen und in ihre Antworten integrieren können. Auch die Effektivität von Werbung soll durch das KI-Training gesteigert werden, indem die Modelle aus Daten lernen, welche Werbeanzeigen besonders erfolgreich sind.

Allerdings sorgt das angekündigte Opt-in-Verfahren für Aufsehen. Microsoft betont in seinem Blogbeitrag, dass die Nutzer vor der Verwendung ihrer Daten informiert und ihnen Kontrollmöglichkeiten gegeben werden sollen. Trotzdem scheint das Unternehmen ein erzwungenes Opt-in zu planen, bei dem die Nutzer aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht wollen, dass ihre Daten für das KI-Training verwendet werden. Diese Kontrollen sollen im Oktober dieses Jahres bereitgestellt werden, und Microsoft hat angekündigt, erst mindestens 15 Tage nach Benachrichtigung der Nutzer mit dem Training zu beginnen. Besonders pikant ist die Tatsache, dass Microsoft aufgrund strenger Datenschutzbestimmungen keine Nutzerdaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für das KI-Training heranziehen will. Um den Datenschutz zu gewährleisten, sollen identifizierende Informationen wie Namen oder Adressen vor dem Training entfernt werden. Zudem hat Microsoft betont, dass Daten von Minderjährigen nicht genutzt werden und dass die Verwaltung der Daten für kommerzielle Kunden unverändert bleibt.


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