Kurz gesagt: Österreich schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Behörden bestimmte schriftliche Bescheide vollständig automatisiert und ohne vorherige menschliche Prüfung erstellen können. Vorgesehen sind zudem automatisierte Strafverfügungen, sogenannte No-Stop-Verfahren und leistungsfähigere Behörden-Chatbots. Für den Einsatz gelten technische und rechtliche Vorgaben sowie besondere Möglichkeiten zur nachträglichen Korrektur.
Künstliche Intelligenz soll in Österreich künftig nicht mehr nur Verwaltungsmitarbeiter unterstützen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen selbst amtliche Entscheidungen erzeugen können. Der Nationalrat hat entsprechende Gesetzesnovellen mit den Stimmen der Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen. Doch wie weit darf die Automatisierung von Verwaltungsentscheidungen gehen?
Behörden entscheiden über geeignete Verfahren
Vollautomatisierte schriftliche Erledigungen sollen möglich sein, wenn Sachverhalt, Rechtsfragen und technischer Stand dafür geeignet sind. Welche Verfahren diese Voraussetzungen erfüllen, entscheidet die jeweilige Verwaltungseinheit selbst. Nach den Erläuterungen können automatisierte Systeme auch dann eingesetzt werden, wenn Gesetze Ermessens- oder Beurteilungsspielräume enthalten.
Die Behörde muss einen bestimmenden Einfluss auf das automatisierte Verfahren behalten. Eine menschliche Prüfung jedes einzelnen Bescheids ist damit jedoch nicht gemeint. Vorgesehen sind unter anderem Stichproben, eine dokumentierte Testphase, grundsätzliche Eingriffsmöglichkeiten und eine hinreichende technische Nachvollziehbarkeit des Systems. Dazu gehört auch, dass nachvollziehbar ist, mit welchen Daten eine eingesetzte KI trainiert wurde.
Selbstlernende Systeme sind nicht vorgesehen. Ändern sich Rechtsnormen oder kommt neue Rechtsprechung hinzu, muss das System neu trainiert und getestet werden. Anschließend ist ein neuer Beschluss des Behördenleiters über seinen Einsatz erforderlich.
Zwei Wochen für eine Vorstellung
Bei vollautomatisch erstellten Bescheiden wird künftig kein Name einer verantwortlichen Person mehr angegeben. Stattdessen muss die Behörde darauf hinweisen, dass die Entscheidung vollständig automatisiert entstanden ist.
Sofern keine Strafverfügung vorliegt, können Betroffene innerhalb von zwei Wochen Vorstellung erheben. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Der automatisierte Bescheid tritt dadurch außer Kraft. Anschließend kann die Behörde einen neuen Bescheid erlassen, dieser muss jedoch von einem Menschen erstellt werden. In Berufungsverfahren sind vollautomatische Entscheidungen nicht vorgesehen.
Die Opposition äußerte deutliche Kritik. Vertreter von FPÖ und Grünen bemängelten unter anderem zu weit gefasste Regelungen, ungeklärte Verantwortlichkeiten bei Fehlern und den großen Entscheidungsspielraum einzelner Behörden.
Behörden können automatisierte Fehler korrigieren
Neu ist außerdem, dass eine Behörde oder ihre Oberbehörde einen vollautomatisch erstellten Bescheid innerhalb von zwei Monaten nach seiner Erlassung aufheben oder ändern kann, sofern keine Vorstellung eingelegt wurde. Damit sollen Behörden beispielsweise reagieren können, wenn ein automatisiertes System in Massenverfahren fehlerhafte Entscheidungen erzeugt.
Der Ausgangstext weist allerdings auf eine Besonderheit hin: Eine bestehende Möglichkeit, Bescheide bei Gefahren für Leben oder Gesundheit beziehungsweise bei schweren volkswirtschaftlichen Schäden auch später aufzuheben, soll für automatisierte Bescheide nach Ablauf der Zweimonatsfrist nicht gelten. Der Bericht bewertet dies als legistischen Fehler.
No-Stop-Verfahren und neue Behörden-Chatbots
Mit den Gesetzesänderungen werden zugleich sogenannte No-Stop-Verfahren allgemein ermöglicht. Dabei entstehen Bescheide ohne vorherigen Antrag und ohne dass Betroffene sie vor der Erlassung gesehen haben. Voraussetzung ist, dass es nur eine Verfahrenspartei gibt und die Behörde automatisiert auf sämtliche Informationen zugreifen kann, die für den jeweiligen Rechtsanspruch relevant sind.
Als Vorbilder dienen bereits bestehende Verfahren wie die amtswegige Zuerkennung von Familienbeihilfe oder die automatische steuerliche Veranlagung von Arbeitnehmern.
Auch Behörden-Chatbots erhalten eine neue Rechtsgrundlage. Gemeint sind nicht nur einfache Systeme für häufig gestellte Fragen. Die Bots sollen Bürger durch vollständige Antrags- und Verwaltungsprozesse führen und dabei auch Teile der behördlichen Manuduktionspflicht übernehmen können. Nicht anwaltlich vertretene Personen sollen dadurch in möglichst einfacher Sprache über mögliche Schritte informiert werden.
Automatisierte Entscheidungen auch bei Verwaltungsstrafen
Für bestimmte Verwaltungsstrafverfahren werden ebenfalls vollautomatische Entscheidungen ermöglicht. Dies betrifft Strafverfügungen und Anonymverfügungen, die bereits heute in abgekürzten Verfahren ausgestellt werden.
Ein zusätzliches Rechtsmittel speziell für automatisierte Strafentscheidungen ist nicht vorgesehen. Betroffene müssen dieselben Rechtswege nutzen wie bei herkömmlichen Straf- und Anonymverfügungen. In ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren bleiben vollautomatische Entscheidungen ausgeschlossen.
Österreichische Behörden sollen künftig auf ihren Webseiten veröffentlichen, welche Verfahren ohne Antrag beziehungsweise vollständig automatisiert durchgeführt werden. Die Zustimmung des Bundesrates zu den Gesetzesnovellen gilt laut Ausgangsbericht aufgrund der dortigen Zwei-Drittel-Mehrheit der Regierungskoalition als Formsache.
Mit den neuen Regeln verlagert Österreich Automatisierung damit in einen besonders sensiblen Bereich: KI und regelbasierte Systeme können künftig nicht nur Verwaltungsprozesse unterstützen, sondern unter festgelegten Voraussetzungen selbst rechtswirksame Entscheidungen erzeugen.
Wer die Entwicklung von KI-Regulierung, digitaler Verwaltung und automatisierten Entscheidungssystemen weiter verfolgen möchte, findet im Newsletter Beratung-KI regelmäßig kompakte Einordnungen aktueller Entwicklungen.
Effizienz durch Innovation: Teile der textlichen und visuellen Ausgestaltung dieser Seite wurden durch generative KI-Systeme unterstützt.
