Wie lassen sich leistungsfähige KI-Modelle entwickeln, ohne Rechte von Autoren, Künstlern und anderen Kreativen auszuhöhlen? Genau an dieser Frage entzündet sich in der EU ein grundlegender Streit über künftige Regeln für KI-Training und Urheberrecht.
Eine Konsultation der EU-Kommission zur Überprüfung der Urheberrechtsrichtlinie von 2019 und zu einer neuen Initiative für europäische Innovation zeigt, wie weit die Positionen auseinanderliegen. In einer ersten Auswertung von 432 Stellungnahmen fordert die Tech-Branche einen unkomplizierten und rechtssicheren Zugang zu großen Datenmengen. Nur so könne Europa im KI-Wettbewerb mit den USA und China bestehen. Verlage, Künstler, Musikkonzerne und Urheberrechtsverbände verlangen dagegen stärkere Kontrolle über ihre Werke und eine faire Vergütung, wenn diese für KI-Training genutzt werden.
Text und Data Mining wird zum zentralen Streitpunkt
Im Mittelpunkt steht das sogenannte Text und Data Mining (TDM). Die europäische Urheberrechtsrichtlinie erlaubt das automatisierte Auslesen von Daten unter bestimmten Voraussetzungen. Während die Wissenschaft weitgehende Freiheiten besitzt, können Rechteinhaber bei gewerblicher Nutzung nach Artikel 4 widersprechen. Dieser Opt-out muss maschinenlesbar erklärt werden.
Was ursprünglich für klassische Datenanalysen gedacht war, sorgt bei generativer KI zunehmend für Konflikte. Vertreter des Kreativsektors argumentieren, dass das Training generativer Modelle deutlich über herkömmliches TDM hinausgehe. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wirft KI-Entwicklern zudem vor, Lizenzierungen zu umgehen und Raubkopien als Trainingsmaterial einzusetzen. Die Initiative Urheberrecht hält sowohl die bestehenden TDM-Ausnahmen als auch die Transparenzregeln des AI Acts für unzureichend und fordert eine ausdrückliche Zustimmung der Rechteinhaber nach einem Opt-in-Prinzip. Zusätzlich sollen Stimmen und künstlerische Stile besser gegen KI-Imitationen geschützt werden.
KI-Unternehmen sehen eine solche Verschärfung kritisch. Anthropic argumentiert, Modelle würden allgemeine Muster erlernen und Werke nicht wie Datenbanken speichern. Eine verpflichtende Lizenzierung könne vor allem große Anbieter begünstigen und kleinere Unternehmen ausbremsen. Auch Bitkom und der Verband der Automobilindustrie warnen vor zusätzlichen regulatorischen Barrieren für den europäischen KI-Standort.
Erste Ansätze für neue Lizenzmodelle
Zwischen den gegensätzlichen Positionen zeichnen sich dennoch Kompromissvorschläge ab. Wikimedia Deutschland möchte das TDM-Ausnahmerecht für Forschung stärken und die Datei robots.txt als technischen Standard für Opt-outs etablieren. Offene Datensätze könnten zugleich eindeutig wissenschaftlichen Zwecken zugeordnet und mit Vergütungsmechanismen über Verwertungsgesellschaften verbunden werden.
Einen anderen Ansatz verfolgt die GEMA. Sie möchte die Diskussion stärker auf den Output generativer KI verlagern. Da große Mengen an Trainingsmaterial weltweit bereits verarbeitet worden seien und eine Lizenzierung beim Input umgangen werden könne, fordert sie ein neues Verwertungsrecht für die kommerzielle Weiternutzung KI-generierter Inhalte. Kollektive Lizenzen für KI-generierte Musik sollen dabei eine Vergütung menschlicher Urheber ermöglichen.
Für die EU-Kommission geht es damit um mehr als eine Detailfrage des Urheberrechts. Sie muss einen regulatorischen Rahmen finden, der kreative Leistungen schützt und zugleich die Entwicklung wettbewerbsfähiger KI in Europa nicht unnötig erschwert. Die eingereichten Vorschläge zeigen zumindest erste Wege, wie technische Opt-outs, Forschungsprivilegien und neue Lizenzmodelle miteinander kombiniert werden könnten.
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