In einem beispiellosen Rechtsstreit nehmen mehrere Autoren OpenAI ins Visier – doch was steckt dahinter?
Am 8. September 2023 haben sich mehrere Autoren zusammengeschlossen, um gegen OpenAI, das Unternehmen hinter dem berühmten Chatbot ChatGPT, vorzugehen. Der Vorwurf ist schwerwiegend: OpenAI soll Copyright-geschützte Werke ungefragt kopiert und für das Training seiner Sprachmodelle verwendet haben. Die Kläger behaupten, dass ChatGPT nicht nur in der Lage ist, ihre Werke auswendig zu zitieren, sondern auch Texte in ihrem Stil und mit einzigartigen Phrasen aus ihren Werken zu generieren.
Diese Aktionen, so die Kläger, verletzen das US-Copyright und den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), da OpenAI keine notwendigen Angaben wie Originalurheber, Buchtitel oder Nutzungsbedingungen angegeben habe. Darüber hinaus argumentieren die Autoren, dass von ChatGPT erzeugte Texte als Ableitungen ihrer Originalwerke anzusehen sind, deren Copyright-Informationen rechtswidrig unterschlagen wurden. Neben den Copyright-Verstößen werden OpenAI auch unlauterer Wettbewerb, Fahrlässigkeit und ungerechtfertigte Bereicherung vorgeworfen.
Die Klage, bekannt unter „Chabon et al v OpenAI“, ist nicht die erste ihrer Art. OpenAI sah sich bereits mit ähnlichen Sammelklagen konfrontiert, darunter solche gegen GitHub Copilot, das angeblich mit fremdem Code trainiert wurde, sowie Klagen wegen der unbefugten Nutzung von Online-Postings und Stimmaufnahmen.